Allein die bereits von mir auf den Tisch gelegten Argumente sind ja wohl ausreichend, auch offensichtlich rechtlich - entgegen dem eigenen Vortrag - juristisch nicht sehr Bewanderte zur Umkehr zu bewegen.
Also auch wenn mir das jetzt noch immer nicht ganz klar ist, spielen wir die Geschichte mal weiter: Der AG teilt dem AN per E-Mail mit: Ihre Unterlagen liegen bei mir zur Abholung bereit.
3 ArbGG---betrifft nur Rechtsstreitigkeiten zwischen AN und AG und unter e die Arbeitspapiere Sowas liegt aber bei einem einfachen Verlangen nach der Arbeitsbescheinigung gar nicht vor.
Bitte beachten Sie, dass man im agilen Projektmanagement die starren Verantwortungsstrukturen aufgebrochen hat und sich diese zum klassischen Projektmanagement deutlich unterscheiden.